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AGB's

AGB

Agb's


1. Mit jedem Neukunden wird vor der ersten Betreuung ein kostenpflichtiges Kennenlern-Gespräch vereinbart, das Kennenlerngespräch kann frühestens 3 Wochen vor dem eigentlichen Ferientermin gebucht werden um alle Details der Betreuung zu besprechen. Das Gespräch kostet Fr. 20.- pauschal. Der Betrag ist in Bar oder per Twint am Gespräch vorzulegen/zu überweisen. Dieses Gespräch vor Ort findet ausschliesslich vor dem ersten Betreuungstermin statt und wird bei Auftragserteilung wieder rückvergütet. Für Hundespaziergänge wird mit Hund und Besitzer ein Probespaziergang vereinbart, um den Hund kennenzulernen, mit allen Eigenheiten, Kommandos etc. Rollleinen akzeptieren wir auf unseren Hundespaziergängen nicht. 

2. Eine Buchung muss mindestens 1 Woche zum Voraus getätigt werden. Ansonsten kann keine Buchungsgarantie übernommen werden. Für kurzfristige Buchungen wird ein Zuschlag berechnet. Buchungen die 5 bis 6 Tage zum Voraus gebucht werden, berechnen wir einen Zuschlag von Fr. 30.-, Buchungen die 3 bis 4 Tage vorher erfolgen berechnen wir einen Zuschlag von Fr. 50.-, Buchungen die 1 bis 2 Tage vorher erfolgen kosten einen Zuschlag von Fr. 70.-, Notfallbuchungen gleichentags kosten Fr. 80.- zusätzlich. 


3. Die Firma Tierbetreuung Säuliamt verpflichtet sich, alle Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Sollte dennoch ein Tier krank werden oder sich verletzen, wird mit dem im Voraus vom Besitzer mitgeteilten Tierarzt Kontakt aufgenommen und falls nötig der Tierarzt aufgesucht. Sollte der Tierhalter, die Tierhalterin im Voraus keinen Tierarzt angeben, so wird der Vertrauenstierarzt von Tierbetreuung Säuliamt (Dr. Rolf Honegger) konsultiert. Die Kosten für Aufwand und den Tierarzt gehen ausdrücklich zu Lasten des Tierbesitzers. Sollte trotzdem ein Tier infolge Krankheit, Altersschwäche oder Unfall sterben, lehnt die Tierbetreuung Säuliamt jegliche Haftung ab. 

4. Wir verpflichten uns, uns sorgfältig in den Wohnungen/Häusern zu bewegen und nichts zu beschädigen, sollte dies nachweislich und schuldbar doch versehentlich durch uns geschehen, verfügt die Firma Tierbetreuung  Säuliamt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.


5. Für Schäden an Böden, Wänden, Mobiliar etc. die durch Futter, Erbrochenes, Urin, Kot oder Beutetiere entstanden sind, wird jegliche Haftung im Vornherein abgelehnt. 

6. Die Bezahlung bei den regelmässigen Hundespaziergängen erfolgt jeweils bis Freitags zum Voraus. Bei der Ferienbetreuung von Kleintieren wird der Betrag zum Voraus bezahlt. Der Schlüssel muss nach der Betreuung bei Tierbetreuung Säuliamt abgeholt (Hausen am Albis) werden oder er wird gegen Aufpreis zurückgebracht.


7. Die Preise verstehen sich pauschal & inkl. MWST. und Kilometer.


8. Wochenendzuschlag bei Hundespaziergängen am Samstag jeweils Fr. 15.-, Sonntags jeweils Fr. 20.- pro Spaziergang. Jeder weitere Hund aus demselben Haushalt kostet zusätzlich Fr. 20.- pro Spaziergang. Feiertage gelten auch als Sonntage. 

9. Storniert der Kunde den Vertrag (Auftragsbestätigung), bzw. tritt nach Auftragsvergabe von seiner Buchung zurück, verrechnen wir eine Umtriebs Entschädigung von 30% bei einem Storno von weniger als 7 Tage. Wird der regelmässige Hundespaziergang 24 Std. zum Voraus abgemeldet, so erfolgt keine Gebühr, ansonsten werden 50% des Betrages in Rechnung gestellt.

10. Tierbetreuung Säuliamt darf maximal 5 Tiere wie Hunde und Katzen pro Tag betreuen, ausser Tiere in Gehegen wie Nager & Vögel zählen als 1 Tier.


12. Es gilt der Gerichtsstand der Gemeinde Hausen a. A. 

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